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Erwiderung zu den Äußerungen des Verteidigungsministers am 16.12.2009
Erwiderung von Rainer Arnold auf die sinnentstellenden Äußerungen des Verteidigungsminsters, Dr. Karl-Theodor von und zu Guttenberg in seiner Rede in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag am 16.12.2009
In seiner Rede am 16.12.2009 vor dem Deutschen Bundestag hat Herr Minister zu Guttenberg mich mit dem Zitat in Verbindung gebracht, "dass das Ziel des Luftschlags durchaus
auch darin bestanden habe, die sich im Umfeld der Laster
aufhaltenden Terroristen zu treffen (...), die
sicher kein illegitimes Ziel seien".
Dabei hat der Verteidigungsminster einen wichtigen Aspekt meiner Aussagen im Verteidigungsausschuss nicht genannt und damit einen sinnenstellenden Kontext hergestellt. Um das zu verdeutlichen, möchte ich meine vollständigen Äußerungen aus dem Kurzprotokoll der 112. Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 8. September 2009 hier veröffentlichen:
Rainer Arnold führte an, "dass in Afghanistan mit verhältnismäßigen Mitteln vorgegangen werden müsse. Aus seiner Sicht (also meiner Sicht, Anm. von Rainer Arnold) sei dieses Prinzip der Verhältnismäßigkeit durch die Luftschläge ein Stück weit verletzt worden. Sicher stellten Tanklastzüge in der Hand von Taliban eine Gefahr für die Bundeswehr dar. Andererseits hätten die beiden Laster auf einer Sandbank festgesessen und seien unter Beobachtung gewesen. Insofern habe keine so unmittelbare Gefahr bestanden, dass die Luftschläge unabdingbar notwendig gewesen seien. Er habe den Eindruck, dass das Ziel des Luftschlags durchaus auch darin bestanden habe, die im Umfeld der Laster sich aufhaltenden Terroristen zu treffen. Diese seien sicherlich kein illegitimes Ziel. Doch gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel auch im Umgang der Terroristen."
Ich fordere Herrn Minister zu Guttenberg auf, seine Aussage richtigzustellen.
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