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Gastmitglied in der SPD

Der Bundesparteitag in Karlsruhe vom 14.11. - 16.11.2005 hat im Zuge der Veränderungen des Organisationsstatuts die Einführung einer Gastmitgliedschaft beschlossen.

In der Beschlussfassung heißt der § 10 a:

§ 10a (Öffnung für Gastmitglieder)

(1) Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied der SPD zu werden, den Status eines Gastmitglieds erhalten. Gastmitglieder können an allen Mitgliederversammlungen der Partei teilnehmen. Sie haben dort Rede-, Antrags- und Personalvorschlagsrecht. Das Recht an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen sowie gewählten Gremien anzugehören ist für   Gastmitglieder auf Projektgruppen beschränkt. Für Arbeitsgemeinschaften kann dieses Recht in ihren Richtlinien vorgesehen werden.

(2)  Der Antrag auf Gastmitgliedschaft ist schriftlich zu stellen, und mit der Anerkennung der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei verbunden. Gastmitglieder zahlen den Beitrag nach § 1 Abs. 2 S. 1 FO. Die Gastmitgliedschaft gilt für ein Jahr. Sie kann längstens um ein weiteres Jahr verlängert werden. §§ 3 bis 7 Organisationsstatut gelten sinngemäß.

(3)  Jugendliche können in der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten die vollen Mitgliedsrechte wahrnehmen. Die Juso-Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei. Sie gilt für zwei Jahre. Sie kann längstens um zwei weitere Jahre verlängert werden. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in Gremien der Partei müssen Parteimitglied sein.

(4)  Der Parteivorstand erlässt Richtlinien zur Öffnung der Partei für Nichtmitglieder und Gastmitglieder.

(5)  Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.

Zur weiteren Verfahrensweise mit der Gastmitgliedschaft:

  • Es gibt ein PdfAufnahmeformular für Gastmitglieder
  • Das Gleiche gilt für Online-Aufnahmeformulare
  • Das Gastmitglied erhält ein Begrüßungsschreiben vom Parteivorstand mit einer SPD-Card für Gastmitglieder
  • Das Gastmitglied erhält den Vorwärts
  • Nach einem Jahr Gastmitgliedschaft erhält das Gastmitglied sowie der zuständige Unterbezirk eine Mitteilung vom Parteivorstand, dass nun ein Jahr Gastmitgliedschaft vorbei. Das Gastmitglied wird in diesem Schreiben gebeten, die Vollmitgliedschaft zu beantragen.
  • Falls die Gastmitgliedschaft noch einmal verlängert werden soll, wird nach dem zweiten Jahr ebenfalls ein Schreiben vom Parteivorstand verschickt.

Der rechtliche Status des Gastmitglieds und die Bewertung seines Beitrages ist im Moment noch in der Prüfung bei der zuständigen Bundestagsverwaltung. Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung sammelt das Bürgerbüro von Rainer Arnold Anfragen nach einer Gastmitgliedschaft und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

 
 
 
 
 

Links und Downloads zum Thema

PdfAntrag auf Gastmitgliedschaft (89 KB)

 
 
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