|
Der Sozialausgleich ist nicht über die Einkommensteuer zu finanzieren, selbst wenn das Aufkommen zu 100 % dem Bund zukommen würde. Wählt Schwarz-Gelb den Ausweg über höhere Verbrauchssteuern, kostet die Kopfpauschale eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu 4 %. Das hieße: Die Empfänger des Sozialausgleichs bezahlen den Transfer aus eigener Tasche.
Das Finanzministerium rechnet vor:
Das Finanzvolumen für den Sozialausgleich beträgt je nach Studie zwischen 22 Mrd. Euro (Berechnungen IGES Institut GmbH) und 35 Mrd. Euro (Berechnungen Institut für Gesundheitsökonomie der Universität Köln).
Möglichkeiten ein Finanzvolumen von 22 Mrd. Euro bereitzustellen:
der von der FDP vorgeschlagene Einkommenssteuerstufentarif (10 %, 25 %, 35 %) müsste auf 22,5 %, 37,5 % und 47,5 % angehoben werden oder
die zweite Progressionszone der Einkommensteuer linear bis zu einem Steuersatz von 73 % (ab zu versteuernden Einkommen von 120.644 Euro) verlängert werden oder
der gesamte Einkommenssteuertarif um etwa 3 % angehoben werden oder
die Mehrwertsteuer müsste um 2,5 % erhöht oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Gänze abgeschafft werden.
Möglichkeiten ein Finanzvolumen von 35 Mrd. Euro bereitzustellen:
der von der FDP vorgeschlagene Einkommenssteuerstufentarif (10 %, 25 %, 35 %) müsste auf 24 %, 39 % und 49 % angehoben werden oder
die zweite Progressionszone linear bis zu einem Steuersatz von 100 % (ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro) verlängert werden, ohne dabei den Betrag von 35 Mrd. Euro zu erreichen oder
der gesamte Einkommenssteuertarif um etwa 5 % angehoben werden oder
die Mehrwertsteuer müsste um 4 % erhöht bzw. bei der kompletten Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um 1,5 % angehoben werden.
Johannes Singhammer , stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union,
(SZ, 11.02.2010): Im Endeffekt werde der Ausgleich auch von den unteren und mittleren Einkommensschichten getragen, etwa über die Mehrwertsteuer. „Die Zielgruppe des Zuschusses finanziert den Transfer also in großen Teilen selbst.“
|