Liebe Besucherinnen und Besucher meiner Homepage,
gerne möchte ich Ihnen meine Position zu den Aussagen des Bundesministers der Verteidigung zu den Bombenabwürfen auf zwei Tanklastzüge in der Nähe von Kunduz darlegen.
Meine Aussagen richten sich in keiner Weise gegen Oberst Klein. Sein Verhalten wird zurzeit durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geprüft. Ob ein Verfahren eingeleitet wird, ist noch offen. Dieses Verfahren entspricht der Rechtstaatlichkeit in unserem Lande, dabei werden auch die besonderen Umstände und der persönliche Druck unter dem Oberst Klein zum Zeitpunkt seiner Entscheidung gestanden hat, zu berücksichtigen sein. Ich habe vollstes Vertrauen, dass unsere Justiz zu einem fairen und gerechten Urteil kommen wird. Ich habe die Erwartung, dass die besonderen Herausforderungen vor denen unsere Soldatinnen und Soldaten bei ihrem schweren Einsatz in Afghanistan stehen, entsprechend gewichtet werden.
Ergänzen möchte ich: Ermittlungen im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Angehörige der Bundeswehr sind keine Katastrophe und auch keine Ungeheuerlichkeit. Ob es nun „Krieg“, „bewaffneter Konflikt“ oder anders heißt, für niemanden und keine Situation darf es in unserer Demokratie einen rechtsfreien Raum geben. Für keinen Abgeordneten, keinen Staatspräsidenten und auch keinen Soldaten.
Meine geäußerte Kritik richtet sich allein gegen die Aussagen des Ministers zu Guttenberg. Herr zu Guttenberg behauptet, der Luftangriff wäre militärisch angemessen gewesen und wäre auch ohne die begangenen „Verfahrensfehler“ durch Oberst Klein unabwendbar gewesen. Bei diesen Aussagen beruft er sich auf den geheimen Abschlussbericht des obersten Befehlshabers der ISAF-Kräfte in Afghanistan, wohlwissend, dass dieser Bericht zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt.
Ich habe den Bericht intensiv durchgearbeitet und festgestellt, dass er umfassend und eindeutige Fehler benennt.
Herr zu Guttenberg benutzt den verniedlichenden Ausdruck von „Verfahrensfehlern“, obwohl der Bericht von einem Verstoß gegen bestehende Verfahrens- und Einsatzregeln von ISAF spricht. Wie Herr zu Guttenberg zu der Feststellung militärisch angemessen kommt, ist mir ebenfalls völlig schleierhaft.
Auch hier spricht der Bericht von schweren Versäumnissen. Und schließlich ist die Aussage, auch ohne „Verfahrensfehler“ wäre der Angriff unabdingbar gewesen, vollkommen aus der Luft gegriffen. In der Konsequenz sagt zu Guttenberg damit, dass der Befehlshaber der ISAF-Truppen den gleichen Befehl gegeben hätte. Dies widerspricht den Aussagen und den Weisungen die der Befehlshaber ISAF, General McChrystal, direkt nach diesem Luftschlag gesagt bzw. im Vorfeld durch seine „tactical directive“ erlassen hat. Festzustellen ist, dass ein eindeutiger Regelverstoß dazu geführt hat, dass der Befehl zum Abwurf der Bomben gegeben werden konnte. Wäre die Regeln eingehalten worden, hätte es dazu nicht kommen können.
Meines Erachtens muss das Taktieren des Verteidigungsministers mit einem geheim eingestuften Bericht beendet werden. Die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf, zu erfahren, was tatsächlich in jener Nacht vor Ort entschieden wurde und was tatsächlich passiert ist. Ich wünsche mir sehr, dass die Öffentlichkeit die wichtigen Informationen aus dem Bericht erhält, um sich selbst ein Bild machen zu können.
Ich als Sozialdemokrat trete weiterhin dafür ein, dass große Menschenansammlungen nicht bombardiert werden dürfen. Die Gefahr, unschuldige Zivilisten zu treffen, ist zu groß. Mit dieser Aussage stehe ich im Einklang mit General McChrystal, der ebenfalls gesagt hat, jeder getötete Zivilist erzeuge ein Vielfaches an neuer Gewalt.
Ich trete auch dafür ein, dass die Zivilbevölkerung in Afghanistan denselben Schutz erhalten muss, wie jeder andere Zivilist egal ob er in Deutschland oder woanders auf der Welt lebt. Der geheime Bericht spricht von 30 – 40 getöteten Zivilisten. Wer dies als militärisch angemessen bezeichnet, stellt sich außerhalb jeglicher Rechtsordnung.
Abschließend möchte ich nochmals wiederholen, ich treffe keine Vorverurteilung von Oberst Klein. Ich versuche möglichst mehrmals im Jahr unsere Männer und Frauen in Afghanistan zu besuchen. Bei meinem letzten Besuch im Sommer dieses Jahres habe ich auch mit dem Kommandeur in Kunduz, Oberst Klein, gesprochen. Ich habe Ihn als fürsorglichen Vorgesetzten und als Mann, der seine Entscheidungen mit Bedacht trifft, kennengelernt.
Dies ändert aber nichts daran, dass ein befohlener Luftangriff, bei dem bis zu 142 Menschen und zwar Taliban und Zivilisten zu Tode gekommen sind, nach rechtsstaatlichen Prinzipien untersucht werden muss und die Politik die Vorgänge ebenfalls daraufhin bewerten muss, ob diese mit unserer Afghanistan-Strategie vereinbar sind.
Rainer Arnold
|