Im
Mittelpunkt der Arbeit des Untersuchungsauschusses steht
der Luftangriff auf zwei Tankwagen am 4. September 2009
gegen 2 Uhr Ortszeit, die etwa sieben Kilometer südlich
der afghanischen Stadt Kunduz bombardiert wurden. Die
von deutscher Seite angeforderte Bombardierung forderte, anders als vom damaligen
Verteidigungsminister Franz Josef Jung ursprünglich bekanntgegeben, zahlreiche zivile Todesopfer. Zusammen mit den Obleuten der anderen Fraktionen einigten wir uns am 2. Dezember 2009 darauf, dass sich am 16. Dezember 2009 der Verteidigungsausschuss gemäß Art. 45a GG als Untersuchungsausschuss konstituieren soll. Diese Sitzungen sind anders als die eines "üblichen" parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der Regel nicht öffentlich.
Als Hauptkritikpunkte am Verhalten der Bundesregierung müssen die Informationspolitik gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit sowie die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit bei der Umsetzung des Einsatzes benannt werden. Sowohl das Bestreiten ziviler Opfer als auch die vermeintliche Angemessenheit der Vorgänge in Kunduz stellen die Frage nach wahrheitsgetreuen Informationen durch die jetzige Bundesregierung und der Missachtung von NATO-Einsatzregeln, sollten durch den Luftangriff bewusst viele zivile Opfer in Kauf genommen worden sein, um Angehörige der Taliban zu töten.
Aktuelle Ergänzung
Wir haben zu Beginn des Untersuchungsausschuss zu den Vorfällen in Kunduz gemeinsam beschlossen, für einen bestimmten Personenkreis öffentliche Vernehmungen zuzulassen. Das war überhaupt der eigentliche Grund, weshalb die Oppostionsparteien nicht auf die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nach Art. 44 bestanden haben, der ein viel größeres Maß an Öffentlichkeit und Transparenz bedeutet hätte.
Jetzt hat die Union genau diese öffentlichen Sitzungen mit ihren Stimmen verhindert. Damit verletzt sie Geschäftsgrundlage, denn das kann doch nur bedeuten, dass alle getroffenen Vereinbarungen jetzt zur Disposition stehen und wir uns auf verabredete Regeln nicht verlassen können. Die Koalitionsfraktionen würden uns damit zwingen, auch noch einmal in andere Richtung zu überlegen. Außerdem werden dadurch alle Beteuerungen der Bundesregierung, hinsichtlich der Vorfälle in Kunduz für Transparenz und Aufklärung zu sorgen, als reine Lippenbekenntnisse entlarvt.
Dazu folgende Anträge der Oppositionsfraktionen: Antrag auf Gegenüberstellung
Ablehnung des Öffentlichkeitsausschlusses
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